Michael Gilanschah und Y. Bretthauer

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Nicht nur des schönen Scheins wegen

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich als Teilgebiet der Zahnmedizin mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne.

Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern erfolgt entweder durch herausnehmbare Apparaturen oder festsitzende Zahnspangen. Auch die Kombination von herausnehmbaren und festen Spangen ist möglich.

Wir können Ihnen jede dieser Behandlungsformen in unserer Praxis anbieten. Ob die Behandlung von Ihrer Krankenkasse getragen wird, müssen wir anhand der angefertigten Röntgenbilder und Modelle entscheiden.
Wir sind als Zahnärzte mit Kassenzulassung an die gesetzlichen Vorgaben hierbei gebunden und haben leider keinen Ermessensspielraum.

Patienten, die die notwendigen Kriterien der gesetzlichen Krankenkasse erfüllen, erhalten von uns in jedem Fall die Leistungen die ihnen auch zustehen.

Die verwendeten Brackettsysteme kann der Patient frei wählen. Es stehen „normale“ Metallbracketts, zahnfarbene Keramikbracketts und selbstlegierende Systembracketts zur Verfügung. Welches System für Ihr Kind geeignet ist, besprechen wir mit Ihnen zusammen.

Die Dritten für die Kleinen

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Kinderprothese

Wenn Ihr Kind durch Unfall, Krankheit oder Karies mehrere Zähne verloren hat, ist es wichtig, die normale Aufnahme von Nahrung sicherzustellen. Für diesen Fall gibt es kindgerechte Prothesen aus Kunststoff, durch die die Kau- und Abbeißfunktionen wieder hergestellt werden.
Nach dem Verlust von Milchschneidezähnen kann durch eine Kinderprothese außerdem eine gute Optik hergestellt werden.
Jedes Kind sollte auch ohne echte Zähne beißen, kauen und lachen können!

Kleine Stellvertreter mit großer Bedeutung

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herausnehmbarer Platzhalter

Bei vorzeitigem Verlust eines Milchbackenzahnes besteht die Gefahr einer so genannten Lückeneinengung. Dies bedeutet, dass die Zähne, welche sich hinter der entstandenen Lücke befinden, im Laufe der Zeit nach vorne rutschen und so den Platz für den in der Zahnlücke befindlichen Zahnkeim stark reduzieren oder sogar ganz aufbrauchen.

Um also eine entstandene Lücke bis zum Durchbruch eines bleibenden Zahns offen zu halten, empfiehlt es sich, einen Platzhalter einzusetzen.
Dabei unterscheidet man zwischen herausnehmbaren Platzhaltern und solchen die fest eingesetzt werden.

Ob ein festsitzender oder herausnehmbarer Platzhalter zu bevorzugen ist, entscheiden wir nach den individuellen Voraussetzungen unserer kleinen Patienten.

Wichtig:

Für den optimalen Tragekomfort ist die gute Mundhygiene absolut notwendig.

Herausnehmbare Spangen – Turngerät im Mund

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Spange mit Panda

Die herausnehmbaren Geräte zur Korrektur der Zahnstellung sind aus stabilem Kunststoff und enthalten Stabilisierungselemente aus Draht. Sie „verschieben“ die Zähne oder Zahngruppen in die gewünschte Richtung.
Mit kleinsten Schrauben können die Spangen in bestimmten zeitlichen Abständen verstellt werden,
bis schließlich die gewünschte Veränderung erreicht ist. Zur Reinigung kann der Patient die Spange selbst herausnehmen und wieder einsetzen.

Diese Zahnspangen eigenen sich besonders gut für frühe Korrekturen der Kieferbreite. Sie sind weniger gut geeignet zur Verschiebung und Korrektur einzelner Zähne.

Schneeketten im Sommer

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transparente Bracketts

Diese so genannten Bracketts sind kleine Halteelemente, die auf die Zähne geklebt werden und über einen Bogen verbunden sind. Die von diesem Bogen ausgehende Kraft sorgt für die Zahnkorrektur. Im Laufe der Behandlung werden diese Bögen immer kräftiger und die Zähne richten sich entsprechend aus.

Ob mit dieser festsitzenden Form der Behandlung ein gutes Ergebnis erzielt wird hängt auch von der Mitarbeit des Patienten ab.

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klassische Bracketts

Da die feste Spange ca. 12-18 Monate im Mund bleibt, ist ein sehr gute Mundhygiene die entscheidende Voraussetzung für diese Therapie. Außerdem muss auch die festsitzende Spange mit Vorsicht behandelt werden.

Gehen die geklebten Bracketts zu oft ab, erhöhen sich nicht nur die Therapiekosten, sondern auch der Erfolg der gesamten Behandlung wird, gefährdet. Deshalb muss auch das minderjährige Kind in diese Behandlung mit einwilligen. Es hat keinen Sinn wenn es sich lediglich dem Wunsch der Eltern beugt.
bulb

AH!
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