Kindergesicht
Schmetterlinge

Noch Fragen?

Behandeln Sie alle Kinder oder nur privat versicherte Kinder?
Alle in der Praxis tätigen Kinderzahnärzte sind offiziell zugelassen. D.h. wir dürfen Patienten jeder gesetzlichen deutschen KK behandeln. Zum Nachweis müssen Sie über eine Chipkarte verfügen.

Gibt es lange Wartezeiten?
Wir versuchen die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass gerade bei Kindern die Behandlungen nicht so planbar sind wie bei Erwachsenen.

Haben Sie eigene Parkplätze?
Leider nein. Kein Arzt, der in dem Hamburger Innenstadtbereich tätig ist, hat eigene Parkplätze.

Können wir mit ausländischen Krankenkassen abrechnen?
In der Regel geht dies nicht. Sie bekommen eine auf Basis der geltenden GOZ ausgefertigte Privatrechnung. Diese ist sofort zahlbar.

Muss ich für die Behandlung meines Kindes zuzahlen?
Gesetzlich versicherte Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Basisbehandlung. Diese muss ausreichend und zweckmäßig sein. Oft gibt es aber bessere und optisch ansprechendere Alternativen.

Mein Kind hat medizinisch relevante Vorerkrankungen – benötigen Sie die Unterlagen?
Generell sollten sie alle medizinischen Daten ihres Kindes verfügbar haben. Dies gilt auch für die Kontaktadressen von Fachärzten, bei denen Ihr Kind in Behandlung ist.

Ich möchte nur eine zweite Meinung zu den Problemen meines Kindes- kann ich trotzdem kommen?
Wir leben zum Glück in modernen Zeiten und es ist absolut legitim eine Zweit- bzw. auch Drittmeinung einzuholen. Wir beraten Sie nach besten Wissen und Gewissen ohne dass daraus eine Verpflichtung für Sie entsteht.

Aktuelle Information Facharzttitel Kinderzahnheilkunde
Das Fachgebiet der Zahnmedizin ist groß und umfasst die Bereiche:

  1. Konservierende Zahnheilkunde
  2. Prothetik
  3. Parodontologie
  4. Kieferorthopädie
  5. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  6. Kinderzahnheilkunde

Für Kieferorthopädie und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie gibt es Fachzahnarzttitel. Alle anderen Gebiete können mit Tätigkeits-schwerpunkten von den Zahnärzten gesondert angegeben werden.

Fachärzte/-innen bzw. Fachzahnärzte/-innen gibt es im Bereich der Kinderzahnheilkunde nicht. Diese Titel sind dann von dem jeweiligen Kollegen frei erfunden.

Bei Rückfragen können Sie jederzeit die zuständige Zahnärztekammer kontaktieren.

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